
Werden Sie Tippgeber.
Kennen Sie jemanden, der/ die ein Haus oder eine Wohnung verkaufen möchte, aber wissen nicht, was Sie mit dieser Information anfangen sollen? Sprechen Sie uns gerne an – wir freuen uns über Ihre Empfehlung und bedanken uns mit 10 % der Verkaufsprovision.​
In drei Schritten zu Ihrer Prämie.
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Tipp abgeben.
Füllen Sie einfach das Kontaktformular aus – oder der Eigentümer kann uns auch direkt kontaktieren und die Immobilie unter Ihrem Verweis zum Verkauf anbieten.
Wir vermarkten.
Wir nehmen Kontakt mit dem Eigentümer auf und entwickeln eine maßgeschneiderte Vermarktungsstrategie. Entscheidet sich der Eigentümer für uns, beginnen wir sofort mit der Vermarktung der Immobilie.
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Provision erhalten.
Während des gesamten Vermarktungsprozesses werden Sie fortlaufdend informiert. Nach erfolgreicher Vermarktung und Zahlung der vereinbarten Provision überweist moovin Immobilien Ihnen 10 % dieser Verkaufsprovision direkt auf Ihr Konto.
Ihre Voraussetzungen als Tippgeber.
Tippgeber erhalten bei uns durchschnittlich eine Prämie von 2.375 Euro.
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Sie sind kein Ehe- oder Lebenspartner des Eigentümers (Freunde und Bekannte sind provisionsberechtigt)​
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Aus berufsethischen Gründen können bestimmte Berufsgruppen, wie Rechtsanwälte, Steuerberater und ähnliche, keine Tippgeberprovision erhalten​​
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Die zum Verkauf stehende Immobilie oder das zum Verkauf stehende Grundstück ist uns noch nicht bekannt und wird nicht öffentlich zum Verkauf angeboten​​​
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HINWEIS: Die Provision wird auf Ihr Konto überwiesen, sobald die Vermittlung erfolgreich abgeschlossen ist und die Maklercourtage an moovin Immobilien gezahlt wurde. Voraussetzung ist, dass moovin Immobilien mit dem Eigentümer einen Exklusivauftrag abschließt. Eine Auszahlung erfolgt nur bei erfolgtem Zahlungseingang der Courtage. moovin Immobilien behält sich das Recht vor, Objekte, Grundstücke, Eigentümer oder Tippgeber ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bitte beachten Sie, dass bei mehreren Empfehlungen zu derselben Immobilie oder demselben Grundstück nur der erste Tippgeber Anspruch auf die Provision hat. Für die Auszahlung müssen alle Angaben vollständig und korrekt sein.